
Abk. NE, Privatbahnen, alle Eisenbahnunternehmen in Dtschld. außer der Deutschen Bahn. Sie sind unterschieden nach Nichtbundeseigenen Eisenbahnen des öffentl. u. des nichtöffentl. Verkehrs. Die Nichtbundeseigenen Eisenbahnen des öffentl. Verkehrs wickeln den Betrieb nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes ab, Bahnen des nicht......
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